Wie finanzieren wir uns?

Ambulante Hospizdienste werden unter bestimmten Voraussetzungen (nach § 39a SGB V) von den Spitzenverbänden der Krankenkassen gefördert.

Mit der Förderung übernehmen Krankenkassen die Personalkosten der palliativ ausgebildeten Fachkräfte (unsere Koordinatorinnen). Außerdem tragen die Kassen die Kosten für den Vorbereitungskurs der Ehrenamtlichen, Supervision, Fahrtkosten, sowie einen Teil der Sach- und Fortbildungskosten.

Mit Ihren Spendengeldern finanzieren wir alle anfallenden Aufwendungen, für die die Krankenkassen nicht aufkommen, z.B.:

  • Trauerbegleitung, vor allem auch die Finanzierung der Ausbildung der ehrenamtlichen Trauerbegleiter
  • Mitarbeiterpflege
  • Projektarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Vereinsarbeit
  • Übrige Büro- und Fortbildungskosten

Durch Ihre Spende und/oder Mitgliedschaft können Sie unsere Arbeit unterstützen.

Selbstverständlich stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus.

Kontakt

Hospiz-Dienst Schwäbisch Hall e.V.
Brückenhof 6/1
74523 Schwäbisch Hall

Öffnungszeiten

Mo. und Mi. 10 - 14 Uhr
und Termine nach Vereinbarung

  0791 - 9 46 36 44
  0163 - 874 82 65

hospizdienst-schwaebisch-hall­@­t-online.de


Impressum - Datenschutz

Spendenkonto

Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim
IBAN  DE52 6225 0030 0005 4158 58
BICSOLADES1SHA
Volksbank Schwäbisch-Crailsheim
IBAN  DE15 6229 0110 0158 1450 03
BICGENODES1SHA

 

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