Ambulante Hospizdienste werden unter bestimmten Voraussetzungen (nach § 39a SGB V) von den Spitzenverbänden der Krankenkassen gefördert.
Mit der Förderung übernehmen Krankenkassen die Personalkosten der palliativ ausgebildeten Fachkräfte (unsere Koordinatorinnen). Außerdem tragen die Kassen die Kosten für den Vorbereitungskurs der Ehrenamtlichen, Supervision, Fahrtkosten, sowie einen Teil der Sach- und Fortbildungskosten.
Mit Ihren Spendengeldern finanzieren wir alle anfallenden Aufwendungen, für die die Krankenkassen nicht aufkommen, z.B.:
- Trauerbegleitung, vor allem auch die Finanzierung der Ausbildung der ehrenamtlichen Trauerbegleiter
- Mitarbeiterpflege
- Projektarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit
- Vereinsarbeit
- Übrige Büro- und Fortbildungskosten
Durch Ihre Spende und/oder Mitgliedschaft können Sie unsere Arbeit unterstützen.
Selbstverständlich stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus.